Rechtsprechung zur Wohnflächenberechnung

12.04.2018

Zur Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung dürfen Balkone, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel mit einbezogen werden. Das Urteil des Landgerichts (LG) Berlin richtet sich somit „entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin“, heißt es im Urteilstext.
Bisher haben Privatvermieter in Berlin diese Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten oftmals zur Hälfte bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Dadurch kam es teilweise zu überhöhten Mietpreisen. Im betreffenden Sachverhalt hat ein Mieter aus dem Berliner Bezirk Wedding Klage erhoben, weil er die in seinem Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße von 94,5 Quadratmeter anzweifelte. Auf Grundlage mehrerer Sachverständigengutachten legte das Gericht die Wohnungsgröße auf 84 Quadratmeter fest.