Bis zu 36.000,- EUR Baukindergeld

09.05.2018

Durch die Einführung des Baukindergeldes sollen bis zu 200.000 Familien mit mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von Wohneigentum gefördert werden. Diese Maßnahme wird sogar rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Für die rückwirkende Beantragung des Baukindergeldes ist das Datum des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung entscheidend. Anträge auf das Baukindergeld können voraussichtlich ab August 2018 gestellt werden.

Pro Kind erhalten Familien 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Maximal ist diese Förderung auf 36.000 Euro begrenzt. Förderfähig sind Familien mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind, bei zwei Kindern bis 105.000 Euro und bei drei Kindern bis 120.000 Euro.

Zweitwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wie viele andere Förderungen auch, soll die Beantragung das Baukindergeldes über die KfW-Bank erfolgen. Ähnlich wie ein Bausparvertrag kann das Baukindergeld als zusätzliches Eigenkapital in eine Baufinanzierung eingebracht werden.