Mehrwertsteuersenkung beim Bauvorhaben
01.07.2020 – Ein Verbraucher zahlt grundsätzlich auf sein gesamtes Bauvorhaben die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Abnahme gilt. An welchem Datum er den Hausbauvertrag unterschrieben hat oder ob er bereits Abschläge mit höheren Mehrwertsteuersätzen beglichen hat, ist nach Stellungnahme des Bauherren-Schutzbund e.V. dabei unerheblich. Wer also die Abnahme seines Bauvorhabens zwischen dem 01.07.2020 und dem […]