Grundsteuerreformpläne in der Kritik

30.11.2018

Bis Ende 2019 soll eine Neuregelung des Grundsteuerermittlungsverfahrens erfolgen, die derzeitige Berechnungsweise wurde vom Bundesverfassungsgerichts im April für verfassungswidrig erklärt. Anstatt wie bisher mit Einheitswerten zu rechnen, sollen zukünftig tatsächliche Marktwerte berücksichtigt werden.

Das Finanzministerium schlägt den Bundesländern unter anderem vor, die Bemessungsgrundlage für Wohnungen in Deutschland auf Basis realer oder fiktiver Mieteinnahmen durchzuführen. Dieser Modellvorschlag stößt beim Immobilienverband IVD, bei Steuerexperten und beim Bund der Steuerzahler auf Kritik.

Die Grundsteuer in Ballungszentren mit hohen Mietpreisen könne drastisch ansteigen und Wohnkosten weiter erhöhen. Zusätzlich wäre der Aufwand zur Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen bis zum Inkrafttreten im Jahr 2025 kaum realisierbar. Der Bund der Steuerzahler präferiert ein deutlich einfacheres Bewertungsmodell, was sich anhand der Grundstücksfläche und dem aufstehenden Gebäude bemisst. Zu diesem Flächenmodell würden die benötigten Daten auch bereits vorliegen.