13.02.2020 – Die MünchenerHyp bringt eine absolute Sonderkondition an den Markt. Ab dem 14.02.2020 werden 30 jährige Zinsfestschreibungen zu den günstigen Konditionen einer 15 jährigen Sollzinsbindung angeboten. Wer also lange die Sicherheit eines günstigen Zinses haben will, sollte sich diese Zinskondition unbedingt berechnen lassen. Da der Gesetzgeber nach Ablauf von 10 Jahren ohnehin dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht einräumt, ist die lange Sollzinsbindung damit auch keine vertragliche Vereinbarung, aus der man nie mehr rauskommen kann. Es gilt grundsätzlich: je kürzer die Sollzinsbindung, desto günstiger ist der angebotene Zins. Insofern machen lange Laufzeiten nur dann wirklich Sinn, wenn man kalkuliert, dass man diese Zeit auch für die Rückzahlung des Darlehens benötigt oder auch beabsichtigt, sich von der zu finanzierenden Immobilie nicht mehr zu trennen. Fragen Sie uns gerne nach den Modalitäten, so kommt beispielsweise bei einer sehr langen Laufzeit und dem Wunsch nach einem Objektwechsel auch ein sogenannter Pfandtausch in Betracht. Alles geht – nichts muss.