23.10.2020 – Nur noch zwei Monate, dann werden sich Käufer und Verkäufer bundesweit die Maklercourtage teilen. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zum 23.12.2020 werden die Beschlüsse des Deutschen Bundestags vom 14.05. und des Deutschen Bundesrats vom 05.06. zur Verteilung der Maklercourtage beim Kauf von Wohnimmobilien bundesweit umgesetzt.
Mit der dann geltenden Courtageteilung wird künftig in allen Bundesländern sowohl eine Verkäufer- als auch eine Käufercourtage fällig, nur bei Neubauten besteht auch weiterhin eine Ausnahmeregelung. Bei anhaltend hoher Käufernachfrage in den Ballungsgebieten wird diese Regelung sicherlich Auswirkungen auf steigende Verkaufspreise haben, jedoch sinken auf jeden Fall die ausgewiesenen Kaufnebenkosten, was sich positiv auf Finanzierungen auswirken wird.