Grundsteuer-Reform muss überarbeitet werden

02.05.2019

Bereits im Februar hatten sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier zur Grundsteuer-Reform geeinigt, doch nun steht fest, die von Olaf Scholz vorgelegte Grundsteuer-Reform muss überarbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Grundlage der Grundsteuerbemessung für ungerecht und verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte als Basis für die Abgabe für Grundstücke (in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 und in Westdeutschland aus dem 1964) sind veraltet. Bis Ende 2019 muss die Bundesregierung nun eine neue Berechnungsgrundlage vorlegen, die dann ab 2025 angewandt werden soll.

Ginge es nach den Plänen von Olaf Scholz, wären für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete maßgeblich. Gegenstimmen fordern eine Steuer, die sich pauschal an der Fläche orientiert und die den Ländern und Gemeinden zudem mit einer weitreichenden „Länderöffnungsklausel“ individuellen Spielraum einräumt.

Die Grundsteuer wird zwar ausschließlich beim Eigentümer erhoben, zählt aber bei vermieteten Immobilien zu den umlagefähigen Kosten und muss damit auch von Mietern getragen werden. Insgesamt spielt die Grundsteuer den Kommunen jährliche Einnahmen von ca. 14 Milliarden EUR ein.