EuGH entscheidet gegen ewiges Widerrufsrecht

02.11.2019

Der juristischen Praxis, nach vielen Jahren einen bestehenden Kreditvertrag mit der fehlerhaften Anwendung des Widerrufsrechtes von Beginn an aufzulösen, hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Riegel vorgeschoben. Anscheinend hat der deutsche Gesetzgeber EU-Recht nicht korrekt umgesetzt. Damit entschied der EuGH gegen die ständige BGH Rechtsprechung (Urteil C-143/18 vom 11.09.2019)

Der EuGH grenzte das in Deutschland angewandte Widerspruchsrecht bei Fernabsatzgeschäften nun deutlich ein, denn wenn ein Vertrag vollständig auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erfüllt wurde, sieht die EU Richtlinie 2002/65 laut der Richter gar kein Widerspruchsrecht vor.

Ein Ehepaar hatte nach 9 Jahren Laufzeit ein Immobiliendarlehen bei der DSL-Bank mit der Begründung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften (also über Post, Mail oder Telefon) widerrufen. Das Landgericht Bonn zog den EuGH hinzu, der nun gegen die Eheleute entschied.