BEG ersetzt die bisherige KfW Förderung

31.05.2021 – Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Damit ersetzt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherige Förderung bei der KfW.

Ab dem 01.07.2021 können die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der BEG beantragt werden. Das gilt für Neubau, für die Sanierung zum Effizienz­haus, aber auch für einzelne energetische Maßnahmen. Inwieweit solche Förderungen in Anspruch genommen werden können, klären wir selbstverständlich innerhalb unserer unabhängigen Finanzierungsberatung.